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Anonyme Kommunikation? Verboten!

9. August, 13:47 Uhr Veröffentlicht unter news

Jetzt mache ich mir ernsthaft Sorgen. Vielleicht haben es einige mitbekommen, es wurde eine Petition zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht, diese wurde nun vom Bundestag (zusammen mit anderen, die als “sachgleich” zusammengefasst wurden) abgeschlossen. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt also, das Petitionsrecht de facto ein Placebo für die Bevölkerung – das allein ist schon schlimm genug. In einem Artikel auf Telepolis, der sich damit befasst, bin ich aber noch auf etwas anderes aufmerksam geworden:

[...] der Petitionsausschuss beantwortet ungefragt eine wichtige Frage, nämlich ob es (seiner Meinung nach) grundsätzlich ein Recht auf anonyme Kommunikation, also auf Vertraulichkeit schlechthin gäbe. Er verneint.

Anders gesagt: Die Bürger dürfen nach Meinung des Ausschusses keine Geheimnisse vor dem Staat haben, wenn es um Kommunikation geht. Ich sehe da einen massiven Widerspruch mit unserem Grundgesetz, Artikel 10, Absatz 1:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Nach Absatz 2 dürfen zwar Beschränkungen durch Gesetze angeordnet werden. Aber da steht nichts von einer kompletten Aufhebung… oder versteh ich da vielleicht einfach nur etwas total falsch?

Ich geh dann mal den Petitionsausschuss für den Big Brother Award nominieren…

Ein Kommentar to “Anonyme Kommunikation? Verboten!”

  1. hans hansi schreibt:

    tja,so siehts nun mal aus
    stasi im land! und die bekommen wir einfach nicht raus!


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